Was muss ich zur Antragstellung mitbringen?

Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen, muss von den Mitarbeitenden der Leistungsabteilung geprüft werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Antragsvordrucke haben wir für Sie anhand häufig vorkommender Fallkontellationen  hier  zusammangestellt.  Die Antragstellung ist zwar nicht an eine bestimmte Form gebunden, jedoch werden (auch beim vereinfachten Zugang zu Leistungen des SGB II) einige Nachweise benötigt.

Um Ihren Fall möglichst schnell abschließend prüfen zu können, reichen Sie bitte zusätzlich zu den ausgefüllten  Vordrucken  nachfolgende Unterlagen ein:

 

  • Ihren Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Mietvertrag
  • Durch den Vermieter ausgefüllte  Vermieterbescheinigung
  • Lückenlose Kontoauszüge oder Umsatzübersicht der letzten 6 Monate aller Konten (auch Paypal)

 

Für jede weitere Person älter als 15 Jahre, die Teil der Bedarfsgemeinschaft ist, sind folgende Unterlagen einzureichen:

 

  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Lückenlose Kontoauszüge oder Umsatzübersicht der letzten 6 Monate aller Konten (auch Paypal)

 

Für Kinder (jünger als 15), die Teil der Bedarfsgemeinschaft sind, werden folgende Unterlagen benötigt:

 

  • Kinderausweis / Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Lückenlose Kontoauszüge oder Umsatzübersicht der letzten 6 Monate aller Konten (auch Paypal)

 

Das Einreichen weiterer Nachweise kann im Rahmen der Anspruchsprüfung erforderlich sein. Hierüber werden Sie dann durch das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss mit einem entsprechenden Schreiben informiert.