Arbeitsvermittlung

Haben Sie nicht genügend Geld zur Verfügung, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, können Sie Leistungen (Bürgergeld) beim Jobcenter Rhein-Kreis Neuss zu beantragen.

Unser gemeinsames Ziel ist es, für Sie eine passende Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung zu finden, damit Sie zukünftig auch ohne Geld vom Jobcenter leben können. Dafür bieten wir Ihnen verschiedenste Unterstützungsmöglichkeiten und stehen in engem Kontakt mit Arbeitgebern aus unserer Region.

In Beratungsgesprächen mit der Arbeitsvermittlung besprechen wir Ihre persönliche Situation, legen Ziele fest und helfen Ihnen bei der Jobsuche. Dafür ist es wichtig, dass wir zusammenarbeiten und uns regelmäßig austauschen. 

In einem Kooperationsplan werden diese (Teil-)Ziele schriftlich festgehalten. Die erforderlichen Schritte, die Sie zum Ziel führen sollen werden ebenso darin festgehalten wie Ihre Aufgaben und Pflichten sowie geeignete Hilfen und Förderungen durch das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss.

Das Jobcenter kann Sie auch in besonders schwierigen Situationen unterstützen, z.B. wenn Sie alleinerziehend sind, Schulden oder familiäre Probleme haben. Im Fallmanagement kümmern sich speziell qualifizierte Mitarbeitende besonders intensiv um Ihre Anliegen. 

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss. Gemeinsam finden wir für Sie die beste Lösung. 

 

Hier finden Sie unsere   Kontaktmöglichkeiten.

 

Gerne können Sie sich auch vorab eigenständig auf Jobsuche begeben. 

Noch unsicher, was zu Ihnen passt? Auf dem YouTube-Kanal der Bundeagentur für Arbeit werden Ihnen zahlreiche Berufsfelder vorgestellt.

 

Wir unterstützen außerdem:

Unter 25-Jährige

Die richtige Ausbildung oder einen passenden Beruf zu finden ist nicht einfach. Der Arbeitsmarkt und die Möglichkeiten sind groß und können überfordern. 

In unserem Jugendhaus in Neuss kümmern wir uns speziell um junge erwachsene, die auf der Suche nach einer Ausbildung oder Tätigkeit sind. 
Wir helfen Dir dabei, Deine persönlichen Stärken und Fähigkeiten zu entdecken und bieten die passende Unterstützungsmöglichkeit. Auch für Kundinnen und Kunden aus Grevenbroich und Dormagen stehen spezielle U25-Teams beratend zur Seite. 

Im Rhein-Kreis Neuss gibt es außerdem die Jugensberufsagentur (JBA). Hier arbeitet das Jobcenter mit der Agentur für Arbeit, dem Kreis, Jugendämtern und vielen anderen Institutionen zusammen, um jungen Menschen gemeinsam die besten Perspektiven zu ermöglichen. Dabei ist es egal, welche Anlaufstelle, Du ansteuerst. Alle arbeiten zusammen und bieten Unterstützung an Ort und Stelle. 

Vereinbare gerne einen Termin mit Deiner persönlichen Ansprechperson im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss. Sie berät Dich gerne und entscheidet gemeinsam mit Dir, welche Ausbildung oder Arbeit am besten zu Dir und Deiner Situation passt. 

 

Hier findest Du unsere   Kontaktmöglichkeiten.

 

Hilfreiche Videos zum Thema Ausbildung findest Du auch auf dem  YouTube-Kanal der Bundesagentur für Arbeit.

 

Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört nach § 18e Sozialgesetzbuch II (SGBII) zum gesetzlichen Auftrag jedes Jobcenters.

Im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) unterstützt. Diese berät Sie gerne bei allen Fragen.

 

Um welche Themen geht es?

  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Beruf, insbesondere für (Allein-) Erziehende,
  • Unterstützung des Wiedereinstiegs nach Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen,
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung, auch in Teilzeit,
  • Strategien bei Stellensuche und Bewerbung,
  • Familien- und lebensphasenorientierte Personalpolitik, flexible Arbeitszeitmodelle,
  • Klischeefreie Beratung und Vermittlung

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Lusjena Ruder

41462 Neuss
Karl-Arnold-Str. 20

Telefon: 02131 7182-327
E-Mail: Jobcenter-Rhein-Kreis-Neuss.BCA@jobcenter-ge.de

Menschen mit Familienpflichten liegen uns am Herzen. Ob Sie ein Kind oder mehrere haben, ob Sie als Elternpaar, getrennt oder allein erziehen oder ob Sie Ihre Angehörigen pflegen: Wir unterstützen Sie.

Zugewanderte und Geflüchtete

Unser Ziel: Orientierung bieten und Integration ermöglichen

Der Integration Point des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss als einheitliche Anlaufstelle von Agentur für Arbeit und Jobcenter bietet  Flüchtlingen, die mit dem Behörden- und Sozialsystem in Deutschland nicht vertraut sind, Orientierung. Oftmals sind geflüchtete Menschen motiviert und leistungsbereit. Gleichzeitig bestehen aber auch besondere Herausforderungen. Mit dem Integration Point erhalten Sie eine Anlaufstelle mit Wiedererkennungswert und kurzen Wegen, in der sie abgestimmte Beratung und Unterstützung durch spezialisierte Fachkräfte erhalten.

Auch sprachliche Barrieren können durch unterstützende Dolmetscherdientsleistungen überwunden werden.

Natürlich beraten wir auch in Bezug auf Möglichkeiten zur Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme und können passgenaue Unterstützung anbieten.

 

Wo und wie finden Sie den Integration Point im Rhein-Kreis Neuss?

Sie finden den Integration Point an unserem Standort in Grevenbroich (für Kundinnen und Kunden aus Grevenbroich, Rommerskirchen und Jüchen):

Lindenstr. 43, 41515 Grevenbroich 

Kommen Sie aus Neuss oder Dormagen, so kümmert sich Ihre Arbeitsvermittlung um Ihre Anliegen. Nehmen Sie gerne hier Kontakt auf. 

 

Hilfreiche Links zur Orientierung: 

 

Videos zum Thema "Working and living in Germany" finden Sie auf dem YouTube-Kanalder Bundeagentur für Arbeit.

 

 

Selbstständige

Der Weg in die Selbständigkeit ist selten einfach. Gerade in der Anfangszeit kann es vorkommen, dass Unternehmerinnen und Unternehmer nicht ausreichend verdienen, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie bestreiten zu können. In solchen Fällen kann oft das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss mit wichtigen Informationen und finanziellen Leistungen helfen.

 

Wie viel Bürgergeld erhalte ich als Selbstständige/r?

Wenn Sie selbstständig tätig sind, erzielen Sie in der Regel kein festes Monatseinkommen. Das hat auch Auswirkungen auf Ihren Bürgergeld-Anspruch. Auf Grundlage Ihrer geschätzten Einnahmen und Ausgaben (Prognose) wird das Bürgergeld für den kommenden Bewilligungszeitraum ermittelt. Die Bewilligung erfolgt in der Regel vorläufig, da die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums feststehen.

 

Kann ich für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit eine Förderung erhalten?

Förderungen können sowohl für Existenzgründer als auch für Selbständige gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist jeweils die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Unternehmens sowie die zu erwartende Gewinnentwicklung unter Berücksichtigung marktwirtschaftlicher Gesichtspunkte. Ob Sie einen Anspruch haben, muss individuell mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss ermittelt werden.

 

Wer ist meine Ansprechperson?

Das Jobcenter Rhein Kreis Neuss hat ein eigenes Team, welches speziell für die Beratung Selbstständiger geschult ist. Selbständige können hier zum einen finanzielle Hilfen zur Grundsicherung beantragen, aber auch durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fragen rund um das Thema Selbständigkeit beraten werden.

Das Team Selbstständige ist am Standort Königstr. 32-34 in 41460 Neuss zu finden. Beratungstermine sind einfach und direkt über den Postfachservice von  jobcenter.digital, telefonisch unter 02131 12400 oder am Empfang in der Karl-Arnold-Str. 20 zu vereinbaren.

Reha

Die berufliche Integration von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Schwerbehinderten und Rehabilitanden wird im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss intensiv begleitet und vorangetrieben. 

Schwerbehinderte Menschen können grundsätzlich mit allen Eingliederungsleistungen durch das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss gefördert werden, die auch nicht behinderten Menschen zugänglich sind.

Nachfolgende potentielle Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten stehen für den Personenkreis der Schwerbehinderten ergänzend zur Verfügung:

  • Spezialisierten Angebote zur sozialen, gesundheitlichen und psychischen Stabilisierung und Orientierung,
  • Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen,
  • Eingliederungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen,
  • Abklärung von alternativen Möglichkeiten außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes (z.B. Überleitung ins SGB XII, Rentenverfahren, Antragstellung auf Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen usw.).

 

Ihre persönliche Ansprechperson im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss berät Sie gerne bei allen Fragen. 

 

Hier finden Sie unsere   Kontaktmöglichkeiten.

 

Externe Beratungsstellen

Benötigen Sie Hilfe in den Bereichen Schuldnerberatung,  psychosoziale Beratung oder Suchtberatung, können Sie in der nachfolgende Übersicht Ansprechpartner finden. Zusätzlich sind die Kontaktdaten der Frauenberatungsstelle aufgeführt.

Wir stellen Ihnen gerne einen Berechtigungsschein für eine kostenlose und unverbindliche Beratung aus.

 

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