Aktuelle Informationen
Wichtiger Hinweis

Leistungsanspruch für vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer ab 01. Juni 2022
Ab dem 01. Juni 2022 haben vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer einen Anspruch auf Leistungen des Jobcenters.
Was Sie tun müssen, um Sozialleistungen zu erhalten, wird ihnen hier erklärt.
Erhalten Sie weitere Infos in diesem Brief der Geschäftsleitung/Лист до українських біженців від війни und in unseren FAQ.
Das Jobcenter bietet Ihnen ein breites Angebot an digitalen Services, das kontinuierlich erweitert wird.
Von Online-Antragstellung über das Einreichen von Unterlagen bis hin zur Beratung per Videotelefonie: All das bietet jobcenter.digital.