Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört nach § 18e Sozialgesetzbuch II (SGBII) zum gesetzlichen Auftrag jedes Jobcenters und ist erklärter Wille der Geschäftsführung.
Im Jobcenter werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei durch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) unterstützt.
Um welche Themen geht es?
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Beruf, insbesondere für (Allein-) Erziehende
- Unterstützung des Wiedereinstiegs nach Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen
- Berufliche Aus- und Weiterbildung, auch in Teilzeit
- Strategien bei Stellensuche und Bewerbung
- Familien- und lebensphasenorientierte Personalpolitik, flexible Arbeitszeitmodelle
Ihre Ansprechpartnerin
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des
Jobcenters Rhein-Kreis Neuss
Ute Hardenbicker
41462 Neuss
Karl-Arnold-Str. 20
Telefon: 02131 7182-119
Telefax: 02131 7182-110
E-Mail: Jobcenter-Rhein-Kreis-Neuss.BCAjobcenter-ge.de
Menschen mit Familienpflichten liegen uns am Herzen. Ob Sie ein Kind oder mehrere haben, ob Sie als Elternpaar oder allein erziehen oder ob Sie Ihre Angehörigen pflegen: Wir unterstützen Sie.