Achtung: Scheckverfahren wird eingestellt

Das Scheckverfahren wird zum 31.12.2025 nicht mehr durch die Bank angeboten, sodass Personen, die Ihre Leistungen via Scheck ausgezahlt bekommen, künftig zum Erhalt zwingend ein Bankkonto benötigen.

 

Die Auszahlung von Leistungen durch das Jobcenter konnte bisher, neben der direkten Überweisung auf ein Bankkonto, durch die Ausstellung eines Schecks erfolgen, der durch die Postbank versendet und in den dortigen Filialen eingelöst wird. Dieses Verfahren wird zum 31.12.2025 nicht mehr durch die Bank angeboten, sodass die betroffenen Personen künftig zum Erhalt von Leistungen zwingend ein Bankkonto benötigen. Die Bank ist frei wählbar.

Die Kundinnen und Kunden, die dieses Verfahren nutzen, werden gebeten, dies frühzeitig zu berücksichtigen, um auch in 2026 Leistungen des Jobcenters zu erhalten.

Auf Grund der 3-monatigen Geltungsdauer eines Postschecks werden bereits ab dem 01.10.2025 durch die Bundesagentur für Arbeit keine Postschecks mehr übersandt.

Weitere Informationen zur Eröffnung eines Basiskontos finden Sie hier.

Mann übergibt Scheck an Kunden