Die Auszahlung von Leistungen durch das Jobcenter konnte bisher, neben der direkten Überweisung auf ein Bankkonto, durch die Ausstellung eines Schecks erfolgen, der durch die Postbank versendet und in den dortigen Filialen eingelöst wird. Dieses Verfahren wird zum 31.12.2025 nicht mehr durch die Bank angeboten, sodass die betroffenen Personen künftig zum Erhalt von Leistungen ein Bankkonto oder eine Bezahlkarte vom Jobcenter benötigen.
Die Bezahlkarte funktioniert überall, wo Visakarten akzeptiert werden. Die Karte kann in zahlreichen Geschäften, Online-Shops und an Geldautomaten genutzt werden. Wie mit einer regulären Bankkarte können Einkäufe bezahlt und Bargeld abgehoben werden. Die Bezahlkarte unterscheidet sich auf den ersten Blick nicht von anderen Bankkarten und ist damit diskriminierungsfrei gestaltet.
Die BA und Jobcenter haben betroffene Kundinnen und Kunden bereits über die Einstellung des bisherigen Scheckverfahrens informiert. Informationen zu den neuen Bezahlkarten erhalten Betroffene in Kürze.
Auf Grund der 3-monatigen Geltungsdauer eines Postschecks werden bereits ab dem 01.10.2025 durch die Bundesagentur für Arbeit keine Postschecks mehr übersandt.
Weitere Informationen zur Eröffnung eines Basiskontos finden Sie hier.
