Was kann ich beantragen?

Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss ist für Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) zuständig. Sollten Sie Ihren Lebensunterhalt nicht alleine oder durch die Unterstützung anderer Institutionen bzw. Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld I bestreiten können, ist das Jobcenter für Sie zuständig. Es ist wichtig, dass mindestens ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Diese Person muss zusätzlich mindestens 15 Jahre alt sein und darf noch keine Altersrente bekommen. Der gewöhnliche Aufenthalt muss zudem im Rhein-Kreis Neuss sein.

 

Für Ihren Anspruch auf Bürgergeld wird Ihre individuelle Hilfebedürftigkeit betrachtet. Hierbei werden die Kosten für Ihre Wohnung, die Kosten für Essen, Strom, Kleidung, etc. und Ihr Einkommen sowie Vermögen betrachtet.

 

Neben den Regelleistungen können Sie Mehrbedarfe beantragen. Haben Sie in Ihrer Wohnung einen Durchlauferhitzer um warmes Wasser zu erzeugen? Benötigen Sie aufgrund einer Erkrankung spezielle Lebensmittel? Sind Sie schwanger? Sind Sie alleinerziehend? Oder gibt es andere Gründe, die einen Mehrbedarf rechtfertigen? Dann sprechen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter an.

 

Auch bei Fragen helfen Ihnen diese gerne.

 

Die Bearbeitungszeit von Neuanträgen beträgt, nachdem alle nötigen Unterlagen vorliegen, ca. ein bis zwei Wochen. Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Bescheid. Auf dem Bescheid wird erklärt, wie viel Geld und wofür Sie dieses Geld erhalten. Der Aufbau des Bescheides wird in nebenstehendem Video erklärt.