Sie fragen sich sicher: Betrifft mich das? Muss ich jetzt etwas tun? Wir erklären, was genau auf Sie zukommt.
Das Wichtigste zuerst: Wir sind weiterhin für Sie da.
Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss steht Leistungsberechtigten weiterhin zur Seite. Wer Unterstützung braucht, bekommt sie. Das ist der Kern der Grundsicherung und das bleibt so.
Das Bürgergeld wird umbenannt.
Das „Bürgergeld“ heißt künftig „Grundsicherungsgeld“. Die Höhe der Geldleistung, die Menschen erhalten, ändert sich dadurch vorerst nicht.
Die Arbeitsaufnahme steht stärker im Fokus.
Bereits vor der Reform lag der Fokus darauf, Leistungsberechtigte dauerhaft wieder in Arbeit zu bringen. Das bleibt unverändert. Die Beratung erfolgt weiterhin individuell und orientiert sich an der persönlichen Situation. Ist eine direkte Vermittlung in Arbeit nicht möglich, kommen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht.
Wer mitwirkt, ist von Leistungsminderungen nicht betroffen.
Wenn Sie zuverlässig vereinbarte Termine wahrnehmen und mit uns zusammenarbeiten, ändert sich nichts. Das Gesetz sieht mehr Konsequenzen für Personen vor, die wiederholt und ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Gesprächen erscheinen, den Kontakt abbrechen oder die Zusammenarbeit verweigern. Wichtig: Persönliche Umstände – gesundheitliche, familiäre oder andere schwerwiegende Gründe – werden dabei immer berücksichtigt.
Im Falle einer Neuantragstellung gibt es neue Regeln.
Zum Beispiel werden die Vorgaben zur Übernahme von Kosten für die Wohnung (Miete und Heizung) und die Anrechnung von Vermögen neu geregelt. Durch Sie muss nichts veranlasst werden. Im Einzelfall kommen die Mitarbeitenden auf Sie zu.
Was Sie jetzt beachten sollten:
Die Reform tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf. Folgende Punkte sind jedoch wichtig:
- Halten Sie Ihre Kontaktdaten bei uns immer aktuell.
- Teilen Sie Umzüge oder Änderungen der Kontaktdaten mit.
- Nehmen Sie vereinbarte Termine wahr. Sollten Sie dringend verhindert sein, geben Sie bitte schnellstmöglich vorab Bescheid.
Um mit uns in Kontakt zu treten, nutzen Sie gerne www.jobcenter.digital oder die Jobcenter-App. Über das digitale Postfach können Änderungen mitgeteilt und Unterlagen eingereicht werden.
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