![](/fileadmin/_processed_/8/4/csm_Grundsicherung_9cm_306c141a06.png)
Wenn Menschen keine Arbeit haben
verdienen sie kein Geld.
Dann können sie Geld vom Job·center bekommen.
Mit dem Geld können die Menschen
die wichtigsten Dinge zum Leben bezahlen.
Zum Beispiel
- Lebens·mittel kaufen
- Kleidung kaufen
- die Miete für die Wohnung bezahlen.
Dieses Geld nennt man Grund·sicherung.
Manche sagen dazu auch Bürger·geld.
![](/fileadmin/_processed_/7/8/csm_Supermarkt_9cm_baf9ed5efd.png)
Was ist die Grund·sicherung?
Zur Grund·sicherung gehören diese Leistungen:
- Geld zum Leben
Man nennt das:
Regel·leistung.
![](/fileadmin/_processed_/b/d/csm_Miete_9cm_9a8c18c82c.png)
- Geld um eine Wohnung und die Heizung
zu bezahlen
Man nennt das:
Kosten der Unterkunft.
![](/fileadmin/_processed_/6/1/csm_Schwangere_9cm_f1e6fef6b5.png)
- Geld für besondere Situationen im Leben
Zum Beispiel bei einer Schwangerschaft.
Man nennt das:
Mehr·bedarf.
![](/fileadmin/_processed_/d/f/csm_Kinderbett_ef0bb85d3a.png)
Geld für besondere Sachen.
Zum Beispiel für ein Kinder·bett.
Man nennt das:
Einmalige Leistungen.
![](/fileadmin/_processed_/c/3/csm_Geld-wenig_9cm_neu_f0faa7682e.png)
Wer bekommt die Grund·sicherung?
Die Grund·sicherung bekommen
nur hilfe·bedürftige Menschen.
Das sind Menschen
die selbst nicht genug Geld zum Leben haben.
Außerdem müssen die Menschen
- in Deutschland leben
- mindestens 15 Jahre alt sein
- mindestens 3 Stunden am Tag
arbeiten können.
Man sagt auch:
Die Menschen müssen erwerbs·fähig sein.
![](/fileadmin/_processed_/2/9/csm_Familie_9cm_neu_3606943263.png)
Wenn ein hilfe·bedürftiger Mensch
mit anderen zusammen lebt:
Dann ist das eine Bedarfs·gemeinschaft.
Wenn Kinder in der Bedarfs·gemeinschaft leben
bekommt er auch Geld für die Kinder.
![](/fileadmin/_processed_/f/9/csm_Rente_9cm_10f6b5202d.png)
Wer bekommt keine Grund·sicherung?
Diese Menschen bekommen keine Grund·sicherung:
- Wenn Menschen nicht arbeits·fähig sind.
- Wenn Menschen
wegen ihrem Alter schon Rente bekommen.
- Wenn kranke Menschen
länger als 6 Monate im Kranken·haus sind.
![](/fileadmin/_processed_/5/7/csm_Antragstellen_9cm_neu_d304018eae.png)
Diese Menschen bekommen aber
Geld von ihrer Gemeinde.
Dazu müssen sie dort einen Antrag stellen.
![](/fileadmin/_processed_/3/7/csm_Kurs2_9cm_7b924da1a0.png)
Für Menschen die eine Ausbildung machen
gibt es besondere Regeln.
Wir erklären Ihnen das gerne.
Manche Menschen bekommen
weniger Grund·sicherung
![](/fileadmin/_processed_/c/3/csm_Geld-wenig_9cm_neu_f0faa7682e.png)
Manche Menschen haben eine Arbeits·stelle
aber sie verdienen nur wenig Geld.
Man sagt:
Sie haben wenig Einkommen.
Das Einkommen ist nicht genug zum Leben.
Darum bekommen die Menschen Grund·sicherung
auch wenn sie arbeiten.
Aber:
Die Menschen bekommen weniger Grund·sicherung
weil sie ja selbst etwas Einkommen haben.
Arbeiten lohnt sich.
Denn es wird nicht das ganze Einkommen
von der Grund·sicherung abgezogen.
![](/fileadmin/_processed_/0/9/csm_Achtung_9cm_2497c99c9c.png)
Wichtig:
Wenn Sie arbeiten
haben Sie immer mehr Geld als ohne Arbeit.
Zum Beispiel:
Wenn Sie einen Zwei-Euro Job machen
dürfen Sie das Geld dafür behalten.
![](/fileadmin/_processed_/c/c/csm_viel_geld_9cm_2d899b4ea9.png)
Manche Menschen haben keine Arbeit
aber sie haben Geld.
Oder sie haben große Häuser oder teure Autos.
Man sagt auch:
Die Menschen haben Vermögen.
Die Menschen können von dem Vermögen leben.
Erst wenn das Vermögen aufgebraucht ist:
Dann bekommen die Menschen Grund·sicherung.
![](/fileadmin/_processed_/0/9/csm_Achtung_9cm_2497c99c9c.png)
Achtung:
Das Jobcenter prüft
ob Sie Vermögen haben.
Man kann also sagen:
Wenn Sie selbst genug Einkommen
oder Vermögen haben:
Dann bekommen Sie
- keine Grund·sicherung oder
- weniger Grund·sicherung.
![](/fileadmin/_processed_/6/0/csm_Beratung_9cm_029be28072.png)
Wenn das bei Ihnen so ist:
Wir vom Job·center erklären Ihnen
- ob Sie Grund·sicherung bekommen
- wieviel Grund·sicherung Sie bekommen.
![](/fileadmin/_processed_/0/9/csm_Achtung_9cm_2497c99c9c.png)
Sie leben in einer Bedarfs·gemeinschaft
Wenn Sie in einer Bedarfs·gemeinschaft leben
ist das Einkommen und Vermögen von allen wichtig.
Zum Beispiel auch
wenn Kinder etwas dazu verdienen.
Bürger·geld
![](/fileadmin/_processed_/5/7/csm_Antragstellen_9cm_neu_d304018eae.png)
Sie müssen einen Antrag stellen
um das Bürger·geld zu bekommen.
Das ist Ihr Geld zum Leben.
Man nennt das Regelsatz.
![](/fileadmin/_processed_/d/4/csm_Mann_9cm_35d87d4891.png)
Es ist wichtig wie Sie leben.
Wenn Sie alleine leben
ist der Regelsatz im Jahr 2024 563 Euro im Monat.
![](/fileadmin/_processed_/e/0/csm_Paar_9cm_19098760bd.png)
Wenn Sie in einer
Bedarfs·gemeinschaft leben:
Die Bedarfs·gemeinschaft bekommt
zusammen einen Regelsatz
Der Regelsatz zum Beispiel für Paare
ist im Jahr 2024 1012 Euro.
![](/fileadmin/_processed_/2/9/csm_Familie_9cm_neu_3606943263.png)
Bekommen Kinder auch Geld?
Wenn Kinder bei Ihnen leben:
Dann bekommen Sie auch Geld für die Kinder.
Weil Sie dann eine größere Wohnung brauchen
bekommen Sie auch mehr Kosten der Unterkunft.
![](/fileadmin/_processed_/0/9/csm_Achtung_9cm_2497c99c9c.png)
Achtung:
Es ist wichtig
- wie alt die Kinder sind
- wieviele Kinder bei Ihnen leben.
Wir vom Job·center erklären Ihnen genau
wieviel Geld Sie bekommen.
Kosten der Unterkunft
![](/fileadmin/_processed_/c/b/csm_Wohnung_9cm_efbbac3145.png)
Von den Kosten der Unterkunft
bezahlen Sie die Miete und die Heizung.
Achtung:
Sie bekommen kein Geld für den Strom.
Aber Ihre Wohnung darf nicht zu groß
und nicht zu teuer sein.
Man sagt auch:
Die Wohnung muss angemessen sein.
![](/fileadmin/_processed_/2/8/csm_Frage_9cm_neu_b2d96c60ee.png)
Wann ist eine Wohnung angemessen?
Es ist wichtig
- wieviele Menschen in der Wohnung leben
- wo die Wohnung ist.
Zum Beispiel:
Sie wohnen mit Ihrem Partner in Neuss.
Dann darf die Wohnung
- nicht größer als 65 Quadrat·meter sein
- die Miete nicht mehr als 540 Euro kosten.
Dazu kommen dann noch die Heiz·kosten.
![](/fileadmin/_processed_/d/7/csm_Haus_9cm_25f7d0a2ce.png)
Sie haben ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung
Wenn Sie in einem eigenen Haus
oder in einer eigenen Wohnung leben:
Dann bekommen Sie Kosten der Unterkunft
zum Beispiel
- für Neben·kosten wie Wasser und Müll·abfuhr
- für Kredit·zinsen
wenn Sie noch Schulden wegen
dem Haus oder der Wohnung haben.
Achtung:
Sie bekommen kein Geld
um die Schulden zu bezahlen.
![](/fileadmin/_processed_/6/2/csm_Umzug_9cm_e64261311f.png)
Geld für den Umzug
Sie wollen umziehen oder Sie müssen umziehen.
Dann können Sie vom Job·center
Geld für den Umzug bekommen.
![](/fileadmin/_processed_/5/7/csm_Antragstellen_9cm_neu_d304018eae.png)
Bitte sprechen Sie zuerst
mit Ihrem Ansprech·partner vom Job·center.
Bringen Sie eine Miet·bescheinigung mit.
In der Bescheinigung steht
was die neue Wohnung kostet.
![](/fileadmin/_processed_/b/d/csm_Miete_9cm_9a8c18c82c.png)
Der Ansprech·partner prüft genau
- ob der Umzug notwendig ist
- ob die neue Wohnung angemessen ist.
Er entscheidet dann
ob das Job·center Ihnen Geld für den Umzug gibt.
Wenn alles in Ordnung ist:
Bitte unterschreiben Sie
erst dann den Miet·vertrag.
Wenn junge Menschen von zuhause ausziehen wollen
gibt es besondere Regeln.
Bitte fragen Sie dazu vorher
Ihren Ansprech·partner vom Job·center.
Mehrbedarfe
![](/fileadmin/_processed_/f/f/csm_Rollifahrer_9cm_73b93e75b2.png)
Vielleicht leben Sie in einer besonderen Situation.
Zum Beispiel
- weil Sie Ihr Kind alleine erziehen
- weil Sie schwanger sind
- weil Sie eine Behinderung haben.
![](/fileadmin/_processed_/5/7/csm_Antragstellen_9cm_neu_d304018eae.png)
Sie können beim Job·center einen Antrag stellen.
Dann bekommen Sie mehr Geld.
![](/fileadmin/_processed_/9/b/csm_Erstausstattung_Baby_9cm_6a7779e5a6.png)
Einmalige Leistungen
Manchmal brauchen Sie Geld für besondere Dinge.
Zum Beispiel
- Sie brauchen Geld für eine neue Wasch·maschine.
- Ihr Kind möchte eine Klassen·fahrt mitmachen.
- Sie bekommen ein Baby und brauchen
eine Baby·ausstattung.
![](/fileadmin/_processed_/e/f/csm_bezahlen_9cm_7720520dcd.png)
Auch dafür können Sie vom Jobcenter Geld bekommen.
Sie müssen dafür einen Antrag stellen.
Achtung:
Manchmal bekommen Sie das Geld nur geliehen.
Dann müssen Sie das Geld später zurück·zahlen.
Wir vom Job·center erklären Ihnen das gerne.