Die Grund·sicherung

Wenn Menschen keine Arbeit haben
verdienen sie kein Geld.
Dann können sie Geld vom Job·center bekommen.
Mit dem Geld können die Menschen
die wichtigsten Dinge zum Leben bezahlen.
Zum Beispiel

- Lebens·mittel kaufen
- Kleidung kaufen
- die Miete für die Wohnung bezahlen.
 

Dieses Geld nennt man Grund·sicherung.
Manche sagen dazu auch Bürger·geld.

Was ist die Grund·sicherung?

Zur Grund·sicherung gehören diese Leistungen:

- Geld zum Leben

Man nennt das:

Regel·leistung.

 

- Geld um eine Wohnung und die Heizung

zu bezahlen
Man nennt das:
Kosten der Unterkunft.

- Geld für besondere Situationen im Leben

Zum Beispiel bei einer Schwangerschaft.
Man nennt das:
Mehr·bedarf.

Geld für besondere Sachen.
Zum Beispiel für ein Kinder·bett.
Man nennt das:
Einmalige Leistungen.

Wer bekommt die Grund·sicherung?

Die Grund·sicherung bekommen
nur hilfe·bedürftige Menschen.
Das sind Menschen
die selbst nicht genug Geld zum Leben haben.
Außerdem müssen die Menschen
- in Deutschland leben
- mindestens 15 Jahre alt sein
- mindestens 3 Stunden am Tag
arbeiten können.
Man sagt auch:
Die Menschen müssen erwerbs·fähig sein.

Wenn ein hilfe·bedürftiger Mensch
mit anderen zusammen lebt:
Dann ist das eine Bedarfs·gemeinschaft.
Wenn Kinder in der Bedarfs·gemeinschaft leben
bekommt er auch Geld für die Kinder.

Wer bekommt keine Grund·sicherung?

Diese Menschen bekommen keine Grund·sicherung:
- Wenn Menschen nicht arbeits·fähig sind.
- Wenn Menschen
wegen ihrem Alter schon Rente bekommen.
- Wenn kranke Menschen
länger als 6 Monate im Kranken·haus sind.

Diese Menschen bekommen aber
Geld von ihrer Gemeinde.
Dazu müssen sie dort einen Antrag stellen.

Für Menschen die eine Ausbildung machen
gibt es besondere Regeln.
Wir erklären Ihnen das gerne.

Manche Menschen bekommen
weniger Grund·sicherung

Manche Menschen haben eine Arbeits·stelle
aber sie verdienen nur wenig Geld.
Man sagt:
Sie haben wenig Einkommen.
Das Einkommen ist nicht genug zum Leben.
Darum bekommen die Menschen Grund·sicherung
auch wenn sie arbeiten.
Aber:
Die Menschen bekommen weniger Grund·sicherung
weil sie ja selbst etwas Einkommen haben.
Arbeiten lohnt sich.
Denn es wird nicht das ganze Einkommen
von der Grund·sicherung abgezogen.

Wichtig:
Wenn Sie arbeiten
haben Sie immer mehr Geld als ohne Arbeit.
Zum Beispiel:
Wenn Sie einen Zwei-Euro Job machen
dürfen Sie das Geld dafür behalten.

Manche Menschen haben keine Arbeit
aber sie haben Geld.
Oder sie haben große Häuser oder teure Autos.
Man sagt auch:
Die Menschen haben Vermögen.
Die Menschen können von dem Vermögen leben.
Erst wenn das Vermögen aufgebraucht ist:
Dann bekommen die Menschen Grund·sicherung.

Achtung:
Das Jobcenter prüft
ob Sie Vermögen haben.
Man kann also sagen:


Wenn Sie selbst genug Einkommen
oder Vermögen haben:
Dann bekommen Sie
- keine Grund·sicherung oder
- weniger Grund·sicherung.

Wenn das bei Ihnen so ist:
Wir vom Job·center erklären Ihnen
- ob Sie Grund·sicherung bekommen
- wieviel Grund·sicherung Sie bekommen.

Sie leben in einer Bedarfs·gemeinschaft

Wenn Sie in einer Bedarfs·gemeinschaft leben
ist das Einkommen und Vermögen von allen wichtig.
Zum Beispiel auch
wenn Kinder etwas dazu verdienen.

Bürger·geld

Sie müssen einen Antrag stellen
um das Bürger·geld zu bekommen.
Das ist Ihr Geld zum Leben.
Man nennt das Regelsatz.

Es ist wichtig wie Sie leben.
Wenn Sie alleine leben
ist der Regelsatz im Jahr 2024 563 Euro im Monat.

Wenn Sie in einer
Bedarfs·gemeinschaft leben:
Die Bedarfs·gemeinschaft bekommt
zusammen einen Regelsatz
Der Regelsatz zum Beispiel für Paare
ist im Jahr 2024 1012 Euro.

Bekommen Kinder auch Geld?

Wenn Kinder bei Ihnen leben:
Dann bekommen Sie auch Geld für die Kinder.
Weil Sie dann eine größere Wohnung brauchen
bekommen Sie auch mehr Kosten der Unterkunft.

Achtung:
Es ist wichtig
- wie alt die Kinder sind
- wieviele Kinder bei Ihnen leben.
Wir vom Job·center erklären Ihnen genau
wieviel Geld Sie bekommen.

Kosten der Unterkunft

Von den Kosten der Unterkunft
bezahlen Sie die Miete und die Heizung.
Achtung:
Sie bekommen kein Geld für den Strom.
Aber Ihre Wohnung darf nicht zu groß
und nicht zu teuer sein.
Man sagt auch:
Die Wohnung muss angemessen sein.

Wann ist eine Wohnung angemessen?

Es ist wichtig
- wieviele Menschen in der Wohnung leben
- wo die Wohnung ist.
Zum Beispiel:
Sie wohnen mit Ihrem Partner in Neuss.
Dann darf die Wohnung
- nicht größer als 65 Quadrat·meter sein
- die Miete nicht mehr als 540 Euro kosten.
Dazu kommen dann noch die Heiz·kosten.

Sie haben ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung

Wenn Sie in einem eigenen Haus
oder in einer eigenen Wohnung leben:
Dann bekommen Sie Kosten der Unterkunft
zum Beispiel
- für Neben·kosten wie Wasser und Müll·abfuhr
- für Kredit·zinsen
wenn Sie noch Schulden wegen
dem Haus oder der Wohnung haben.


Achtung:
Sie bekommen kein Geld
um die Schulden zu bezahlen.

Geld für den Umzug

Sie wollen umziehen oder Sie müssen umziehen.
Dann können Sie vom Job·center
Geld für den Umzug bekommen.

Bitte sprechen Sie zuerst
mit Ihrem Ansprech·partner vom Job·center.
Bringen Sie eine Miet·bescheinigung mit.
In der Bescheinigung steht
was die neue Wohnung kostet.

Der Ansprech·partner prüft genau
- ob der Umzug notwendig ist
- ob die neue Wohnung angemessen ist.
Er entscheidet dann
ob das Job·center Ihnen Geld für den Umzug gibt.
Wenn alles in Ordnung ist:
Bitte unterschreiben Sie
erst dann den Miet·vertrag.

 


Wenn junge Menschen von zuhause ausziehen wollen
gibt es besondere Regeln.
Bitte fragen Sie dazu vorher
Ihren Ansprech·partner vom Job·center.

Mehrbedarfe

Vielleicht leben Sie in einer besonderen Situation.
Zum Beispiel
- weil Sie Ihr Kind alleine erziehen
- weil Sie schwanger sind
- weil Sie eine Behinderung haben.

Sie können beim Job·center einen Antrag stellen.
Dann bekommen Sie mehr Geld.

Einmalige Leistungen

Manchmal brauchen Sie Geld für besondere Dinge.
Zum Beispiel
- Sie brauchen Geld für eine neue Wasch·maschine.
- Ihr Kind möchte eine Klassen·fahrt mitmachen.
- Sie bekommen ein Baby und brauchen
eine Baby·ausstattung.

Auch dafür können Sie vom Jobcenter Geld bekommen.
Sie müssen dafür einen Antrag stellen.
Achtung:
Manchmal bekommen Sie das Geld nur geliehen.
Dann müssen Sie das Geld später zurück·zahlen.
Wir vom Job·center erklären Ihnen das gerne.