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Vorrangige Leistungen

Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) können nur erhalten werden, sofern kein anderer Sozialleitsungsträger für diese Leistungen aufkommt. Nachfolgend werden vorrangige Leistungsträger aufgeführt und die Leistunegn kurz erklärt.

Familienleistungen

Hier finden Sie Leistungen, auf die Familien ggf. Anspruch haben können.

Arbeitslosigkeit

Sofern Sie arbeitslos werden, muss zunächst geprüft weren, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Sobald Sie eine Kündigung erhalten, selber kündigen oder spätestens 3 Monate bovor ein befristeter Vertrag ausläuft melden Sie sich dazu bei Ihre bundesagentur für Arbeit. Diese wird Sie beraten und Ihren Anspruch prüfen.

Für den Rhein-Kreis Neuss ist die Bundesagentur für Arbeit in Mönchengladbach zuständig.

Lürriper Str. 80
41065 Mönchengladbach

Tel-Nr.: 0800 4 5555 30

Web: www.arbeitsagentur.de

 

Asylbewerberleistungen

Sollten Sie Asyl beantragt haben oder beantragen wollen, ist bis zum Folgemonat der Zustellung des Bescheides vom Bundesministerium für Arbeit, Migration und Flüchtlinge (BAMF)  die Kommune in der Sie wohnen für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungssgesetz zuständig.

Dormagen

Neues Rathaus
Paul-Wierich Platz 2
41539 Dormagen
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Grevenbroich

Sozialamt Stadt Grevenbroich

Neues Rathaus, 1.OG
Raum 132
Am Markt 2
41515 Grevenbroich

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

 

Leistungen AsylbLG A - I

Frau Sarah Gerwing

E-Mail: sarah.gerwing@grevenbroich.de

Tel.: 02181 / 608 - 399

Fax: 02181 / 608 - 8399

 

Leistungen AsylbLG J - Z

Herr Manuel Zobel

E-Mail: manuel.zobel@grevenbroich.de

Tel.: 02181 / 608 - 398

Fax: 02181 / 608 - 8398

Jüchen

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadtjuechen.de

Kaarst

Stadt Kaarst

Rathaus Kaarst
Raum 16
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst

Ansprechpartnerin: Frau Winter

Tel.: +49 2131 987 - 216

Fax: +49 2131 9877 - 216

E-Mail:Melanie.Winterkaarst.de

 

 

Korschenbroich

Stadt Korschenbroich

Rathaus Regentenstraße
Regentenstraße 1
41352 Korschenbroich

Tel.: 02161 613-155
Fax: 02161 613-105
E-Mail: sozialeskorschenbroich.de

Meerbusch

Stadt Meerbusch

 

Fachbereich 2 - Hilfen für Flüchtlinge

Neusser Feldweg 4

40670 Meerbusch-Osterath

 

Öffnungszeiten:

Montags, mittwochs, freitags 8:00 bis 12:00 Uhr,

montags und mittwochs 13:00 bis 16:00 Uhr

und Termine nach Vereinbarung

Neuss

Stadt Neuss

Markt 2
41460 Neuss

Eingang 1

 

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 8:00 -12:00 Uhr

Rommerskirchen

Gemeinde Rommerskirchen

Dienstleistungszentrum
Zimmer: 2.19
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen

(teilweise) Erwerbsunfähigkeit

Sofern eine Erwerbsunfähigkiet vorliegt, besteht ein Anspruch auf eine entsprechende Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese muss beim Rententräger beantragt werden.