Vorrangige Leistungen
Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) können nur erhalten werden, sofern kein anderer Sozialleitsungsträger für diese Leistungen aufkommt. Nachfolgend werden vorrangige Leistungsträger aufgeführt und die Leistunegn kurz erklärt.
Familienleistungen
Hier finden Sie Leistungen, auf die Familien ggf. Anspruch haben können.
Arbeitslosigkeit
Sofern Sie arbeitslos werden, muss zunächst geprüft weren, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Sobald Sie eine Kündigung erhalten, selber kündigen oder spätestens 3 Monate bovor ein befristeter Vertrag ausläuft melden Sie sich dazu bei Ihre bundesagentur für Arbeit. Diese wird Sie beraten und Ihren Anspruch prüfen.
Für den Rhein-Kreis Neuss ist die Bundesagentur für Arbeit in Mönchengladbach zuständig.
Lürriper Str. 80
41065 Mönchengladbach
Tel-Nr.: 0800 4 5555 30
Asylbewerberleistungen
Sollten Sie Asyl beantragt haben oder beantragen wollen, ist bis zum Folgemonat der Zustellung des Bescheides vom Bundesministerium für Arbeit, Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Kommune in der Sie wohnen für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungssgesetz zuständig.
Dormagen
Neues Rathaus
Paul-Wierich Platz 2
41539 Dormagen
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Grevenbroich
Sozialamt Stadt Grevenbroich
Neues Rathaus, 1.OG
Raum 132
Am Markt 2
41515 Grevenbroich
nach Vereinbarung
Leistungen AsylbLG A - I
Frau Sarah Gerwing
E-Mail: sarah.gerwing@grevenbroich.de
Tel.: 02181 / 608 - 399
Fax: 02181 / 608 - 8399
Leistungen AsylbLG J - Z
Herr Manuel Zobel
E-Mail: manuel.zobel@grevenbroich.de
Tel.: 02181 / 608 - 398
Fax: 02181 / 608 - 8398
Jüchen
Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen
Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199
E-Mail: stadtjuechen.de
Kaarst
Stadt Kaarst
Rathaus Kaarst
Raum 16
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Ansprechpartnerin: Frau Winter
Tel.: +49 2131 987 - 216
Fax: +49 2131 9877 - 216
E-Mail:Melanie.Winterkaarst.de
Korschenbroich
Stadt Korschenbroich
Rathaus Regentenstraße
Regentenstraße 1
41352 Korschenbroich
Tel.: 02161 613-155
Fax: 02161 613-105
E-Mail: sozialeskorschenbroich.de
Meerbusch
Stadt Meerbusch
Fachbereich 2 - Hilfen für Flüchtlinge
Neusser Feldweg 4
40670 Meerbusch-Osterath
Öffnungszeiten:
Montags, mittwochs, freitags 8:00 bis 12:00 Uhr,
montags und mittwochs 13:00 bis 16:00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung
Neuss
Stadt Neuss
Markt 2
41460 Neuss
Eingang 1
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 8:00 -12:00 Uhr
Rommerskirchen
Gemeinde Rommerskirchen
Dienstleistungszentrum
Zimmer: 2.19
Bahnstr. 51
41569 Rommerskirchen
(teilweise) Erwerbsunfähigkeit
Sofern eine Erwerbsunfähigkiet vorliegt, besteht ein Anspruch auf eine entsprechende Erwerbsunfähigkeitsrente. Diese muss beim Rententräger beantragt werden.