Aufbau des Jobcenters
Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss ist eine gemeinsame Einrichtung des Rhein-Kreises Neuss und der Agentur für Arbeit Mönchengladbach. Das Jobcenter nimmt Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wahr.
Höchstes Organ des Jobcenters ist die Trägerversammlung, in der neben den beiden Trägern auch alle acht Bürgermeister aus dem Rhein-Kreis Neuss vertreten sind.
Das Jobcenter wird durch Geschäftsführerin Frau Sabine Hustedt geleitet. Sie wird vertreten durch Herrn Martin Engwicht.
Insgesamt kümmern sich mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss um die vorgetragenen Anliegen.
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden in Form von Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen erbracht.
Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss gliedert sich in folgende Bereiche
1. Die Leistungsgewährung ist für die Bewilligung von Leistungen zum Lebensunterhalt sowie der Bedarfe der Unterkunft zuständig. In allen Standorten befinden sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für:
- Empfang/Service,
- Neuantragstellung,
- persönliche Vorsprache.
Möchten Sie Kontakt zum Jobcenter aufnehmen, nutzen Sie doch den Postfachservice von Jobcenter.digital. Weitere Kontaktmöglichkeiten können Sie hier einsehen.
2. Markt und Integration:
Hier werden erwerbsfähige Hilfebedürftige durch eine Fachkraft der Arbeitsvermittlung oder des Fallmanagements umfassend informiert und beraten. Das Fallmanagement wurde eingerichtet, um Menschen mit mehreren Hemmnissen, die der Arbeitsaufnahme entgegenstehen, gezielt zu unterstützen. Maßnahmen zur Stabilisierung und zum Abbau dieser Hemmnisse werden eingeleitet. Die Fallmanager und Fallmanagerinnen sind speziell qualifiziert und betreuen diese Zielgruppe mit der nötigen Intensität und geeigneter Netzwerke und Maßnahmen.
Um Arbeitsuchenden die Aufnahme oder den Erhalt einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, stehen den Arbeitsvermittlern und Arbeitsvermittlerinnen sowie den Fallmanagerinnen und Fallmanagern vielfältige und auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtete Maßnahmen zur Verfügung, die im Integrations- und Arbeitsmarktprogramm festgelegt sind.
3. Weitere zentrale Einheiten des Jobcenter Rhein-Kreis Neuss:
- Unterhaltsheranziehung
- Kundenreaktionsmanagement
- Widerspruchsstelle
- Ermittlungsdienst
- Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Personalbetreuung
- Finanzen
- Controlling
- Infrastruktur
Nach § 44b Abs. 4 SGB II ist es dem Jobcenter möglich, seine Träger mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu beauftragen. Welche Aufgaben durch die Träger erfüllt werden, können Sie dem Poster entnehmen.