• Unsere Leistungen für Sie

Geld zum Wohnen

Unterkunftskosten und Heizkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen und an den Antragsteller bzw. die Antragstellerin ausgezahlt, soweit sie angemessen sind.

Unterkunftskosten

Hierzu hat der Rhein-Kreis Neuss als Träger der Unterkunftskosten Mietstufen für die einzelnen Städte und die Gemeinde innerhalb des Rhein-Kreises erlassen. Die angemessenen Bruttokaltmietobergrenzen (Kaltmiete + Betriebskosten ohne Heizung) betragen demnach (in Euro) - Stand Februar 2023:

Für Haushalte mit über 5 Personen und über 110 m² gelten ab dem 01.01.2023 die Werte der Wohngeldtabelle in der jeweils gültigen Fassung zuzüglich eines Zuschlages von 10%.

Bewohnen Personen ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, dann gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (zum Beispiel angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten i. d. R. wie bei Mietwohnungen). Nicht dazu gehören regelmäßig die Tilgungsraten, mit denen Vermögen aufgebaut wird, was mit dem Zweck einer Fürsorgeleistung nicht vereinbar ist.

Über die Angemessenheit der Unterkunftskosten entscheidet das Jobcenter im Einzelfall u. a. anhand der obigen Kriterien und unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Bedarfsgemeinschaft. Gerne können Sie sich bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Empfangs- und Servicebereichen vor Ort erkundigen. 

Unangemessene Kosten der Unterkunft

Wenn die Aufwendungen unangemessen hoch sind, ist der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin verpflichtet, die Kosten der Unterkunft zu senken. Dies kann z. B. durch Untervermietung oder unter Umständen auch durch Umzug in eine günstigere Wohnung erreicht werden.

Sollte ein Umzug notwendig sein, werden die unangemessenen Kosten der Unterkunft solange gezahlt, bis der Umzug möglich ist oder zugemutet werden kann, in der Regel jedoch für längstens sechs Monate.

Außerdem kann der bisherige Träger die Kosten für das Beschaffen der neuen Wohnung und die Umzugskosten und (ein evtl. neuer Träger) die Mietkaution oder auch Genossenschaftsanteile (diese in der Regel als Darlehen) übernehmen.

Kostenzusicherung vor dem Umzug

Bevor der Antragsteller oder die Antragstellerin einen Vertrag über eine neue Unterkunft abschließt, ist es notwendig, vom bisher örtlich zuständigen Träger eine Einverständniserklärung für die künftigen Aufwendungen einzuholen. Wenn sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Kosten der Unterkunft erhöhen, werden nur die bisherigen Kosten weiter erbracht. Auch können i. d. R. keine Kosten, die mit dem Umzug in Verbindung stehen, übernommen werden.

Wohnung für unter 25-Jährige

Unverheiratete Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei den Eltern oder einem Elternteil ausziehen wollen, können Miete und Heizkosten für die neue Unterkunft nur erhalten, wenn sie vorher eine Zusicherung des Jobcenter Rhein-Kreis Neuss, oder bei Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines neuen Trägers, dessen Zusicherung eingeholt haben.

Jugendliche erhalten die Zusicherung, wenn

  • schwerwiegende soziale Gründe gegen ein Verbleiben in der elterlichen Wohnung sprechen und dies nachgewiesen wird, oder
  • der Umzug in die neue Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist, oder
  • nachweislich ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Ziehen die Jugendlichen ohne die erforderliche Zusicherung um, erhalten sie nur 80 Prozent der Regelleistung für Alleinstehende. Leistungen für Miete und Heizkosten werden dann nicht erbracht. Auch Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung — siehe Mehrbedarfe — werden dann nicht übernommen

Heizkosten

Heizkosten werden vom Jobcenter Rhein-Kreis Neuss gemäß den Richtlinien des Rhein-Kreis Neuss zusätzlich zu den Kosten der Unterkunft übernommen.

Vermieterbescheinigung

Das Mietangebotsbescheinigung (bei Anstreben eines Mietverhältnisses) können Sie hier herunterladen.

Die Vermieterbescheinigung (für bereits bestehende Mietverhältnisse) können Sie hier herunterladen.