Bildung und Teilhabe
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, gefördert und unterstützt werden. Für diese Personengruppe ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss zuständig, welches Sie unter den angegebenen Kontaktdaten erreichen können.
Für Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB XII oder dem AsylbLG beziehen, oder deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten, sind andere öffentliche Stellen zuständig die Sie hier finden.
Antragstellung
Derzeit gelten alle Leistungen des Bildungspakets durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Leistungen nach dem SGB II als gleichzeitig (stillschweigend) beantragt. Auf eine gesonderte Beantragung wird verzichtet.
Die Kosten für Ausflüge und mehrtägige Fahrten von Schulen, Kindergärten und Kindertagespflege werden übernommen.
Schülerinnen und Schüler erhalten zweimal jährlich einen Zuschuss für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (z. B. Füller, Kugelschreiber, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte, Mappen, Tinte, Radiergummis, Bastelmaterial und Knetmasse). Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Zuschuss für das erste Schulhalbjahr 103,00 EUR und für das zweite Schulhalbjahr 51,50 EUR.
Im Rhein-Kreis Neuss können leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler, die eine weiterführende Schule besuchen, auf Antrag bei der Schulbehörde ein ermäßigtes SchokoTicket erhalten. Die Kosten für dieses Ticket werden vollständig übernommen.
Leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler können unabhängig von einer Versetzungsgefährdung außerschulische Lernförderung (Nachhilfe) in Anspruch nehmen. Dazu bedarf es einer Bestätigung der Schule und der/die Nachhilfeanbieter/in muss in der Anbieterdatenbank des Rhein-Kreises Neuss hinterlegt sein.
Die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung der Kinder und Jugendlichen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung wird nach Vorlage eines entsprechenden Teilnahmenachweises vollständig übernommen.
Den Kindern und Jugendlichen steht für die Teilnahme an Vereins- und Freizeitaktivitäten ein Betrag in Höhe von 15 € monatlich zur Verfügung. Als Nachweis genügt eine Bescheinigung, aus der sich die Teilnahme an einer der gesetzlich bestimmten Aktivitäten ergibt.
Weitere Informationen und Erklärvideos zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss.
Im Anbieterverzeichnis des Rhein-Kreises Neuss sind alle registrierten Anbieter für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes hinterlegt. Über die Auswahl der Kategorie und des Ortes können Sie gezielt nach Anbietern suchen.
Kontaktdaten
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Team 803
Karl-Arnold-Str. 24
41462 Neuss
Telefon: 02131 12400
E-Mail an jobcenter-rhein-kreis-neuss.but-teamjobcenter-ge.de
oder einfach per Postfachnachricht auf jobcenter.digital.
Ihre Zugangsdaten erhalten Sie hier.