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FAQ

Der gemeinsame Arbeitgeberservice unterstützt beide Rechtskreise. Bitte nutzen Sie die Servicerufnummer: 0800/ 45 55 52 0 (Der Anruf ist für Sie gebührenfrei) oder per Mail Neuss.Arbeitgeberarbeitsagentur.de

Der gemeinsame Arbeitgeberservice hilft Ihnen hierbei gerne weiter. Erreichen können Sie den gemeinsamen Arbeitgeberservice telefonisch unter 0800/ 45 55 52 0 (Der Anruf ist für Sie gebührenfrei) oder per Mail unter Neuss.Arbeitgeberarbeitsagentur.de.

Es gibt hierbei mehrere Optionen. Die für sie geeignete erörtert Ihr gemeinsamer Arbeitgeberservice mit Ihnen. Veröffentlichung Ihres Ausbildungs- oder Stellenangebotes, Jobbörsen, Bewerberrunden und Speed Datings sind nur ein Teil der individuellen Möglichkeiten aus dem Angebotsportfolio.

Jede Förderung ist in Höhe und Dauer individuell zu prüfen. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice Kontakt auf unter 0800/ 45 55 52 0 (der Anruf ist für Sie gebührenfrei) oder per Mail unter Neuss.Arbeitgeberarbeitsagentur.de

Bitte melden Sie sich immer vor der Aufnahme einer Tätigkeit, einem Praktikum oder der Vertragsunterzeichnung. Ist Antragstellung nach Aufnahme der Tätigkeit oder Vertragsunterzeichnung kann im Verwaltungsverfahren nicht geheilt werden.

Die Einstellung von Mitarbeitenden kann (muss jedoch nicht) unter bestimmten Umständen gefördert werden. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung. Jeder Fall ist einer individuellen Prüfung zu unterziehen.