• Antrag stellen

Wo bekomme ich Hilfe?

Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss steht Ihnen gerne für die Beratung Ihrer Anliegen zur Verfügung. Je nach Anliegen sind unterschiedliche Bereiche des Jobcenters für die Bearbeitung zuständig.

Das Jobcenter unterteilt sich in zwei Bereiche.

Die Arbeitsvermittlung unterstützt Sie bei der Suche nach Arbeit und bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten zur Weiterbildung oder Qualifizierung an.

In der Leistungsgewährung wird Ihr Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II ermittelt. Hierfür werden von Ihnen viele Unterlagen benötigt, ohne die eine Prüfung nicht erfolgen kann. Sollten Sie benötigte Unterlagen nicht vorlegen, kann Ihr Antrag nicht abschließend geprüft werden und Sie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter.

Hilfe beim Ausfüllen des Antrags

Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigen, kann Ihnen dieses Video helfen. Die einzelnen Schritte werden erklärt und das Formular Seite für Seite durchgegangen. Natürlich stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch gerne persönlich beratend zur Verfügung. Die  Kontaktmöglichkeiten  können Sie  hier  einsehen.

Wo finde ich meine Ansprechpartner?

Welcher Standort des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss für Sie zuständig ist, können Sie der folgenden Auflistung entnehmen:

 

Karl-Arnold-Straße 20, 41462 Neuss 

(Navigationsgeräte: Weißenberger Weg 10, Neuss)

mit Empfangsbereich (auch für Kundinnen und Kunden Ü25 aus Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch (Meerbusch nur Arbeitsvermittlung))

 

Marienstr. 22-24 in 41462 Neuss 

mit Empfangsbereich Jugendhaus und für Kundinnen und Kunden Ü25 aus Meerbusch (Leistungssachbearbeitung)

 

Königstr. 32-34 in 41460 Neuss

mit Empfangsbereich Selbstständige

 

Bismarckstraße 54 in 41542 Dormagen

mit Empfangsbereich

   

Lindenstraße 10 in 41515 Grevenbroich

mit Empfangsbereich (auch für Kundinnen und Kunden aus Jüchen und Rommerskirchen)

Öffnungszeiten für unterminierte Vorsprachen

Für Kurzanliegen, Anfragen und Antragstellung stehen unsere Empfangsbereiche während folgender Öffnungszeiten zur Verfügung:

 

Montags bis freitags 08.00 - 12.30 Uhr

 

Beratungsgespräche mit unseren Fachkräften aus Sachbearbeitung, Vermittlung oder Fallmanagement finden ausschließlich nach persönlicher Terminvereinbarung statt. Ihre Gesprächswünsche können Sie persönlich am Empfang des Jobcenters, über den Postfachservice von Jobcenter.digitaloder die weiteren hier aufgeführten Kontaktkanäle mitteilen.