Leistungsgewährung
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen, unter denen Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter Rhein-Kreis Neuss erbracht werden und welche Leistungen dies in der Regel sind.
Hierbei handelt das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss nach den gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches II (SGB II), das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist – bekannt unter dem Namen Hartz IV.
Die folgenden Ausführungen dienen zur Orientierung und Hilfestellung für den Fall, dass Sie arbeitslos sind oder Ihren Lebensunterhalt aus anderen Gründen nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Sie können aber immer nur den Regelfall abbilden und ersetzen nicht die persönliche Beratung durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jobcenter.
Als zusätzliche Übersicht empfehlen wir die Broschüren „SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende“ und „SGB II – was? wie viel? wer?“.
Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen Ihres Antrags auf Leistungen nach dem SGB II benötigen, kann Ihnen die elektronische Ausfüllhilfe eine gute Hilfe sein.
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf der Internetseite des Rhein-Kreis' Neuss .
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