Geschichte des Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
| 23.12.2004 | Der Rhein-Kreis Neuss und die Arbeitsagentur Mönchengladbach schließen einen Vertrag zur Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gemäß § 44 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Rechtsform eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (§§ 53 ff. SGB X) mit dem Namen „ARGE Rhein-Kreis Neuss“. Anwesend sind u. a. Landrat Dieter Patt und der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Mönchengladbach, Johannes-Wilhelm Schmitz. | |
| 23.02.2005 | Erste Sitzung der Trägerversammlung des ARGE Rhein-Kreis Neuss: Wendeline Gilles wird zur Geschäftsführerin und Markus Hübner zum stellvertretenden Geschäftsführer bestellt. | |
| 06.05.2005 | Zweite Sitzung der Trägerversammlung: Die Geschäftsführung stellt das erste Integrations- und Arbeitsmarktprogramm des ARGE vor. Zugeschnitten auf die regionalen Faktoren des Rhein-Kreises Neuss schreibt es Ziele und Maßnahmen für das erste Geschäftsjahr fest. Fortan wird das Jobcenter erwerbsfähige Hilfebedürftige bürgernah und wirkungsvoll dabei unterstützen, eine Arbeit aufzunehmen, ihre Qualifizierung zu verbessern, den Lebensunterhalt zu sichern und die Eigenverantwortung zu stärken. | |
| 01.07.2005 | Offizielle Eröffnung der acht Standorte deS ARGE Rhein-Kreis Neuss in allen Städten und Gemeinden des Kreises. | |
| 19.06.2006 |
Die Trägerversammlung genehmigt die erste Zielvereinbarung der ARGE Rhein-Kreis Neuss.Diese benennt Zielwerte für die angestrebte Entwicklung verschiedener Bereiche der Arbeit der ARGE. Die Zahlen orientieren sich an den bundeseinheitlichen Vorstellungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Im Wesentlichen betrifft dies die:
Des Weiteren werden in der Zielvereinbarung Mindeststandards zur Kundenfreundlichkeit sowie zur Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung und der Mittelverwendung festgeschrieben:
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| 09.2006 | In einer Vergleichsanalyse der ARGEn des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) war die ARGE Rhein-Kreis Neuss in den Jahren 2005/06 noch als „Typ 8b“ eingestuft worden, d. h. „mittelstark besiedelte Gebiete mit durchschnittlicher Arbeitsmarktlage und leicht überdurchschnittlicher Sozialhilfequote“. Für das Jahr 2007 wird die ARGE Rhein-Kreis Neuss dem „höheren“ Vergleichstyp 10 zugeordnet, d. h. sie zählt zu der Kategorie „ländliche Gebiete in Westdeutschland mit sehr guter Arbeitsmarktlage und niedrigem Anteil an Langzeitarbeitslosen“. Dieser Klasse gehören vorwiegend SGB II-Träger in strukturstarken Regionen wie Baden-Württemberg und Südhessen an. Dies ruft entsprechend hohe Erwartungen hervor. Im anstehenden Jahr stellt sich die ARGE den ehrgeizigen Zielen und strebt in der Zielvereinbarung für 2007 u. a. deutliche Steigerungen der Integrationen an. | |
| 08.02.2007 | Erster Jahresbericht der ARGE Rhein-Kreis Neuss wird von Landrat Patt und dem Vorsitzenden der Geschäftsführung Schmitz in einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt. Die in der Zielvereinbarung 2006 angestrebten Werte wurden mehrheitlich erreicht bzw. teilweise übertroffen. | |
| 04.2007 |
Der Standort der ARGE im Kreishaus Grevenbroich wird erweitert. In die vierte Etage zieht der Fachbereich Unterhaltsheranziehung ein. |
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| 01.02.2008 | Die ARGE Rhein-Kreis Neuss hat Geschäftsräume im TZG Business-Center Neuss in der Königstraße 32-34 bezogen. Dort befindet sich nun die Arbeitsvermittlung für Arbeitslosengeld-II-Empfänger über 25 Jahre, die ihren Wohnsitz in den Städten Kaarst, Meerbusch und Korschenbroich haben. | |
| 21.02.2008 | Zweiter Jahresbericht der ARGE Rhein-Kreis Neuss. Herr Kreisdirektor Hans-Jürgen Petrauschke zieht in einer Pressekonferenz für das Jahr 2007 eine positive Bilanz: "Die ARGE hat sich als wichtiger Akteur der Sozial- und Beschäftigungspolitik im Rhein-Kreis Neuss bewährt und 2007 hervorragend und ausgesprochen erfolgreich gearbeitet!" | |
| 10.03.2009 | ARGE Rhein-Kreis Neuss geht gut aufgestellt ins neue Jahr: Dritter Jahresbericht der ARGE Rhein-Kreis Neuss. |
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| 09.03.2010 |
Herr Landrat Hans-Jürgen Petrauschke blickt positiv auf das Jahr 2009 zurück: „Die ARGE hat 2009 trotz schwieriger Rahmenbedingungen aufgrund der Wirtschaftskrise sehr erfolgreich gearbeitet. Sie hat die professionelle Arbeit aus den Vorjahren fortgesetzt und sich weiter bewährt. So konnte sie vielen Hilfebedürftigen den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen.“
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01.01.2011 |
Aus ARGE wird Jobcenter Im Zuge dieser Neuorganisation der Grundsicherung wird ab Januar 2011 die ARGE Rhein-Kreis Neuss zum Jobcenter Rhein-Kreis Neuss. Die beiden Träger der Grundsicherung, die Agentur für Arbeit und der Rhein-Kreis sind kraft Gesetzes zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende verpflichtet und aufgefordert, eine Gemeinsame Einrichtung zu bilden. Für die Betroffenen ändert sich bis auf die Namensgebung wenig. Die bisherige ARGE geht über in das Jobcenter ohne Veränderungen in der Organisation oder den Abläufen bzw. Strukturen. Als Träger der Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftigen haben die Agentur für Arbeit Mönchengladbach und der Rhein-Kreis Neuss eine Vereinbarung zur Gründung der Gemeinsamen Einrichtung gemäß § 44b SGB II ausgearbeitet. Hierin sind die künftige Ausgestaltung und Organisation sowie die Struktur der Aufsichtsgremien der gemeinsamen Einrichtungen geregelt und die Träger haben sich für eine gute und effektive Umsetzung der Grundsicherung vor Ort eingesetzt. Die bewährten Strukturen sollen erhalten und den betroffenen Menschen konkret und schnell Hilfe angeboten und eine schnelle und dauerhafte Un-abhängigkeit von Leistungen der Grundsicherung ermöglicht werden. Mit der Neuorganisation im Grundgesetz wurde auch das Modell Option als Organisationsmodell verankert und die Zahl der zugelassenen kommunalen Träger um 41 erhöht. Der Rhein-Kreis Neuss hatte sich bereits 2004 um die Zulassung beworben und hat diese Bewerbung um die zu vergebenen neuen Plätze mit ¾ Mehrheit am 14.07.2010 im Kreistag erneuert. Der Antrag auf Zulassung wurde am 8.12.2010 im Kreistag im Detail beraten und mit großer Mehrheit ohne Gegenstimme genehmigt. Der Antrag wird vom Landesministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) bis Ende März 2011 geprüft und bewertet. Die Verteilung der voraussichtlich für NRW zur Verfügung stehenden Optionsmöglichkeiten erfolgt aufgrund dieser Bewertung im Rahmen eines Rankings. Die endgültige Zulassung als kommunaler Träger ist dem BMAS vorbehalten. Sollte der Rhein-Kreis Neuss als zkT zugelassen werden, stellt der Kreis die Grundsicherung ab 2012 in alleiniger Zuständigkeit sicher. |
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