Aktuelles
Über die untenstehenden Verlinkungen können die letzten Pressemitteilungen des Jobcenter Rhein-Kreis Neuss im Pdf-Format heruntergeladen werden. Weitere Pressemitteilungen befinden sich im Archiv. Pressevertreter und freie Journalisten, die die aktuellen Pressemitteilungen regelmäßig per E-Mail empfangen möchten, benachrichtigen bitte den Ansprechpartner Presse des Jobcenter Rhein-Kreis Neuss per E-Mail: Christoph.Janssen@jobcenter-ge.de .
03.04.2012
Jobcenter: Öffnungszeiten am Gründonnerstag
Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss ist am Gründonnerstag, 5. April 2012, von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr für seine Kundinnen und Kunden geöffnet.
Telefonisch ist das Jobcenter unter der zentralen Servicerufnummer 02131 12400 auch an diesem Tag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar.
(Presseinformation Nr. 4)
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Pressemitteilung 4/2012![]()
02.03.2012
Geschäftsführung des Jobcenters neu aufgestellt
Die Trägerversammlung als oberstes Organ des Jobcenters hat Ulrich Hartz zum 1. März 2012 als stellvertretenden Geschäftsführer des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss berufen.
Er übernimmt die Aufgaben von Markus Hübner, dem die Leitung des Jugendamtes der Stadt Neuss übertragen wurde.
Mit Ulrich Hartz ist ein langjähriger Mitarbeiter des Jobcenters neuer stellvertretender Geschäftsführer. Der studierte Sozialarbeiter war zunächst seit 1994 in verschiedenen Bereichen für die Stadt Dormagen tätig. Dort stieg er anfänglich in der kommunalen Jugendhilfe ein, von 2000 bis 2005 übernahm er leitende Aufgaben bei der kommunalen Beschäftigungsförderung.
Mit Gründung der ARGE Rhein-Kreis Neuss 2005 übernahm er die Teamleitung im Bereich Markt und Integration am Standort Dormagen. Er baute den Bereich federführend auf und übernahm 2010 zusätzlich die stellvertretende Bereichsleitung. Aufgrund seines besonderen Engagements für das Thema wurde er daneben als Migrationsbeauftragter des Jobcenters bestellt. Zum 1. März 2012 wechselte Ulrich Hartz zum Kreis und nimmt nun die Aufgaben als stellvertretender Geschäftsführer und Bereichsleiter des Jobcenters wahr.
„Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit,“ sagt Geschäftsführerin Wendeline Gilles. „Herr Hartz hat sich als Teamleiter und stellvertretender Bereichsleiter bereits um das Jobcenter verdient gemacht. Seine vielfältigen und umfangreichen Erfahrungen kann er in die neue Aufgabe gut einbringen und sie werden ihm die Einarbeitung erleichtern.“
(Presseinformation Nr. 3)
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Pressemitteilung 3/2012![]()
10.02.2012
Jobcenter-Öffnungszeiten an den Karnevalstagen
Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss hat an den Karnevalstagen abweichende Öffnungszeiten. Am Donnerstag, 16. Februar 2012 (Altweiber), schließen die Dienststellen bereits um 12 Uhr. Am Rosenmontag (20. Februar 2012) bleiben sie ganztägig geschlossen. An den übrigen Tagen gelten die regulären Öffnungszeiten.
Telefonisch ist das Jobcenter unter der zentralen Servicerufnummer 02131 12400 auch am Altweiberdonnerstag und Rosenmontag von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
(Presseinformation Nr. 2)
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Pressemitteilung 2/2012![]()
27.01.2012
Aus „Hartz 4“ in den Job: Rund 5.000 Menschen finden dank Jobcenter eine neue Arbeit
Die Kunden und Mitarbeiter des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss können auf ein erfolgreiches Jahr 2011 zurückblicken: 4.980 Menschen im Arbeitslosengeld II-Bezug (umgangssprachlich „Hartz 4“) traten im zurückliegenden Jahr eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle an.
Das sind 151 Integrationen mehr als das Jobcenter im Jahr 2010 vermelden konnte. Die Integrationsquote stieg damit zum Vorjahreswert um 2% auf nun 22,7%.
„Vor allem die gleichzeitig gestiegene Nachhaltigkeit der Integrationen macht dieses Ergebnis zu etwas besonderem,“ erklärt Geschäftsführerin Wendeline Gilles. Knapp 58% der in den Arbeitsmarkt eingemündeten Arbeitslosen waren auch 6 Monate nach Aufnahme der Arbeit noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt. „Dies war nur aufgrund der guten Arbeit aller Vermittlungsfachkräfte des Jobcenters und des gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Mönchengladbach betriebenen Arbeitgeber-Services möglich,“ so Wendeline Gilles weiter.
Der Aufschwung des Arbeitsmarktes konnte für die SGB II-Bezieher genutzt werden. Dabei ist die Eingliederung in den Arbeitsmarkt deutlich häufiger ungefördert erfolgt. Im Krisenjahr 2010 gelang eine Eingliederung in fast der Hälfte der Fälle nur über die Gewährung einer Förderung. 2011 reduzierte sich der Anteil auf weniger als ein Drittel.
Im Dezember 2011 waren 1.602 Personen weniger auf die Hilfe des Jobcenters angewiesen als ein Jahr zuvor. Gab es im Dezember 2010 noch 30.285 „Hartz 4“-Empfänger, waren es im Dezember 2011 nur noch 28.683. Das entspricht einer Senkung um 5,3%. „Das ist eine wirklich erfreuliche und gute Nachricht,“ so Geschäftsführerin Wendeline Gilles. „Das Jobcenter ist keine Sackgasse, sondern Wegbereiter und -begleiter. Beratung und Vermittlung zeigen neue Perspektiven und unterstützen auf dem Weg in das unabhängige Erwerbsleben.“
(Presseinformation Nr. 1)
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Pressemitteilung 1/2012![]()
02.12.2011
Neu für „Hartz 4“-Empfänger: Jetzt ein Pfändungsschutzkonto beantragen!
Zum Jahreswechsel stehen wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz an, die insbesondere Kunden aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (umgangssprachlich „Hartz 4“) beachten sollten. Der bisherige 14-tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen fällt zum 1. Januar 2012 weg. Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss rät daher von Kontenpfändung betroffenen Kunden, bestehende Konten schnellstmöglich in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.
Durch diese Umwandlung wird automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro geschützt. Der persönliche Freibetrag kann unter Umständen aber auch höher ausfallen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn auf ein Konto für mehrere Personen Leistungen aus der Grundsicherung überwiesen werden oder wenn auf dem Konto andere Transferleistungen (beispielsweise Kindergeld oder Kinderzuschlag) eingehen.
Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt auf Antrag durch die kontoführende Bank. Geht der Pfändungsschutz über den persönlichen Freibetrag hinaus, ist ein Nachweis erforderlich. Dieser Nachweis kann über eine Bescheinigung erfolgen. Soweit es sich um Leistungen aus der Grundsicherung handelt, kann diese Bescheinigung beim zuständigen Jobcenter eingeholt werden. Werden Sozialleistungen nur einmalig erbracht, genügt zum Nachweis in der Regel der Bewilligungsbescheid.
Wird das Konto nicht rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt besteht für Leistungsbezieher die Gefahr, dass zum Jahresanfang nicht über eingegangene Geldleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II, verfügt werden kann.
(Presseinformation Nr. 9)
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Pressemitteilung 09/2011![]()
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